Verrechnungspreise: Die Betriebsprüfung wird anspruchsvoller!

Verrechnungspreise gehören seit Jahren zu den Prüfungsschwerpunkten der Finanzverwaltung. Mit den jüngsten gesetzlichen Änderungen hat sich diese Entwicklung noch einmal deutlich beschleunigt. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen sollten deshalb ihre Dokumentation und internen Prozesse kritisch überprüfen.

Besonders praxisrelevant sind die verschärften Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten. Seit 2025 ist im Rahmen einer Außenprüfung unter anderem eine sogenannte Transaktionsmatrix innerhalb von nur 30 Tagen vorzulegen. Gleichzeitig wurden die Fristen für die Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation erheblich verkürzt. Die Folge: Unternehmen müssen ihre Unterlagen faktisch laufend aktuell halten. Wer erst auf die Prüfungsanordnung wartet, gerät schnell unter erheblichen Zeitdruck.

Hinzu kommt, dass sich der Fokus der Betriebsprüfung zunehmend auf verfahrensrechtliche Fragen verlagert. Prüfer verlangen immer häufiger die Herausgabe steuerlich relevanter E-Mails oder anderer digitaler Kommunikation. Zwar bestehen hierbei rechtliche Grenzen, dennoch zeigt sich in der Praxis, dass eine unzureichende Dokumentation schnell den Vorwurf einer Verletzung von Mitwirkungspflichten nach sich ziehen kann. Dies eröffnet der Finanzverwaltung unter Umständen Schätzungsbefugnisse, die die Position des Steuerpflichtigen erheblich schwächen. Auch materiell-rechtlich verschärft sich die Prüfungspraxis. Im Mittelpunkt stehen derzeit insbesondere immaterielle Wirtschaftsgüter, konzerninterne Finanzierungen sowie Jahresendanpassungen. Gerade bei immateriellen Werten hinterfragt die Finanzverwaltung verstärkt, welche Konzerngesellschaft tatsächlich die wesentlichen Funktionen ausübt und damit Anspruch auf die entsprechenden Erträge hat. Ebenso werden konzerninterne Darlehen und Cash-Pooling-Strukturen deutlich kritischer geprüft als noch vor wenigen Jahren. Schließlich gewinnen auch die umsatzsteuerlichen Auswirkungen von Verrechnungspreisanpassungen zunehmend an Bedeutung.

Für Unternehmen ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag. Verrechnungspreise sollten nicht erst im Rahmen einer Betriebsprüfung thematisiert werden. Entscheidend ist vielmehr eine vorausschauende Dokumentation, die wirtschaftliche Abläufe, Entscheidungsprozesse und Vertragsbeziehungen nachvollziehbar abbildet. Ebenso wichtig ist eine enge Abstimmung zwischen dem Finanzbereich und operativen Einheiten. Nur so lassen sich Inkonsistenzen vermeiden, die später zum Ausgangspunkt umfangreicher Prüfungsmaßnahmen werden können.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich, Verrechnungspreise sind längst nicht mehr nur ein Spezialthema großer Konzerne. Auch mittelständische Unternehmensgruppen mit internationalen Geschäftsbeziehungen sollten ihre Dokumentation regelmäßig überprüfen und an die verschärften gesetzlichen Anforderungen anpassen. Eine frühzeitige Vorbereitung reduziert nicht nur das Risiko von Hinzuschätzungen, sondern erleichtert auch einen reibungsloseren Ablauf künftiger Betriebsprüfungen.


Prof. Dr. Mario Henry Meuthen Steuerberater

Ihr Ansprechpartner:

Prof. Dr. Mario Henry Meuthen
Steuerberater, Master of Science
+49 (0)40 734 420 600 | Kontakt

Zurück

DATEV Fernbetreuung

Kunden-Modul