Wenn der Güterstand zum Steuernachteil wird …
… und warum dann eine Schaukel helfen kann.
Sind größere Unternehmensbeteiligungen oder anderes wesentliches Vermögen im Spiel, entscheiden sich viele Ehegatten für die reine Gütertrennung. Soll im Todesfall der weniger vermögende Ehegatte jedoch Vermögen erhalten, wirkt die Gütertrennung steuerlich nachteilig. Anders als im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es in diesem Fall nämlich naturgemäß keine Steuerbefreiung für den Zugewinnausgleich. Hat der verstorbene Ehegatte sein Vermögen im Laufe der Ehe stärker vermehrt als der Partner, kann die Steuerbefreiung ganz wesentliche Bedeutung haben - oder eben das Fehlen einen wesentlichen Nachteil darstellen.
Das kann mit einer sorgfältig geplanten Güterstandsschaukel geheilt werden. Steuerlich ist es nämlich möglich, die Zugewinngemeinschaft "rückwirkend" zu vereinbaren und den rechnerischen Zugewinn steuerfrei auszugleichen. Das funktioniert aber nicht im Todesfall, sondern nur zu Lebzeiten. Dazu muss die Zugewinngemeinschaft zunächst begründet werden, um danach wieder die Gütertrennung vereinbaren zu können und den Zugewinn (steuerfrei) auszugleichen. Eine fundierte Beratung ist Voraussetzung für das Gelingen. Ob danach wieder in die Zugewinngemeinschaft geschaukelt wird, bleibt jedem Ehepaar selbst überlassen.
Besteht die Zugewinngemeinschaft schon, kann die Schaukel ebenfalls verwendet werden, um größere lebzeitige Schenkungen - so solche denn gewünscht sind - schenkungsteuerfrei zu stellen. Der lebzeitige Zugewinnausgleich löst zudem keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch aus - im Einzelfall ebenfalls ein erheblicher Vorteil.
Die Gütertrennung wird sogar gefährlich, wenn während der Ehe ein Vermögensausgleich stattgefunden hat, dieser aber nie als Schenkung deklariert wurde. Dieser Fehler kann durch die Güterstandsschaukel mit Anrechnung der bisher nicht besteuerten Schenkungen auf den Zugewinnausgleichsnspruch elegant bereinigt werden.
Ihr Ansprechpartner:
Helmut Heinrich
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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